Das Ministerium für Staatssicherheit (Abkürzung: „MfS“, umgangssprachlich „Stasi“) war der Inlands- und Auslandsgeheimdienst der DDR und zugleich Ermittlungsbehörde (Untersuchungsorgan) für „politische Straftaten“. Eine innerhalb und auÃerhalb der DDR gebräuchliche Bezeichnung für das Ministerium war auch "Staatssicherheit". Das MfS war vor allem ein Unterdrückungs- und Ãberwachungsinstrument der SED gegen die Bevölkerung der DDR zur Sicherung ihrer Macht. Dabei setzte es neben massiver Ãberwachung und Einschüchterung auch Terror und Folter von Oppositionellen und Regimekritikern als Mittel ein.
Das MfS wurde am 8. Februar 1950 gegründet. Im politisch-ideologischen System der SED war das MfS in ihrem Sprachgebrauch „Schild und Schwert der Partei“.
Es gab einen weiteren Geheimdienst in der DDR, die Verwaltung Aufklärung der NVA (militärischer Aufklärungsdienst) mit Sitz in Berlin-Treptow (Tarnbezeichnung am Objekteingang: Mathematisch-Physikalisches Institut der NVA). Die Verwaltung Aufklärung wurde ebenso wie die Grenztruppen und die restliche NVA durch die Hauptabteilung I (MfS-Militärabwehr) kontrolliert („abgesichert“).
Es wird geschätzt, dass 1989 etwa 91.000 hauptamtliche Mitarbeiter für das MfS tätig waren. Da sich das MfS als „Schild und Schwert der Partei“ verstand, waren seine Mitarbeiter ausnahmslos Mitglieder der SED.
Hinzu kamen weit mehr als 100.000 so genannte „Inoffizielle Mitarbeiter“ (IM), von denen der überwiegende Teil im Inland tätig war. Agenten, die im nichtsozialistischen Wirtschaftsgebiet (NSW) im Einsatz waren, wurden im offiziellen Sprachgebrauch Kundschafter des Friedens genannt.
Geht man vom Hauptschwerpunkt der Mitarbeiter in der DDR (16 Millionen Einwohner) aus, und davon, dass zwei Drittel (140.000) der Mitarbeiter dort tätig waren, war vermutlich etwa jeder 50. zwischen 18 und 80 Jahren oder zwei Prozent der Bevölkerung für das MfS tätig. Viele der IM waren hauptamtlich Polizisten, Staatsbedienstete und Armeeoffiziere, aber auch Privatpersonen, darunter Kollegen, Mitarbeiter, selbst Familienangehörige der vom MfS überwachten Bürger.
Zum Zeitpunkt des Zusammenbruches der DDR gab es in der Bundesrepublik Deutschland rund 1500 aktive MfS-Spione,
Die Todesstrafe war bis 1987 im DDR-Recht verankert, aber Todesurteile und Hinrichtungen wurden als Geheimsache behandelt. Bis 1981, so der jetzige Stand der Ermittlungen, wurden im Auftrage des MfS 64 Todesurteile verhängt und diese Menschen dann hingerichtet. In der Strafvollzugsanstalt an der Alfred-Kästner-StraÃe in Leipzig wurden die Exekutionen durchgeführt. Der letzte zum Tode verurteilte war Dr. Werner Teske, ein Offizier der Staatssicherheit, der 1981 dort hingerichtet wurde.