look @ wiki ;-)
Ein Nachrichtendienst oder auch Geheimdienst ist eine verdeckt operierende Behörde, die Informationen zur außen-, innen- und sicherheitspolitischen Situation sammelt und diese auswertet.
Die Nachrichtendienste bzw. Geheimdienste sind in den verschiedenen Ländern, sowohl was ihre Organisation betrifft, wie auch was ihre Befugnisse angeht, recht unterschiedlich ausgestaltet. So können inlands- und auslandsnachrichtendienstliche Tätigkeiten, zivile und militärische Informationsgewinnung getrennt verfasst sein oder durch einen Nachrichtendienst wahrgenommen werden. Von erheblicher Bedeutung ist, ob der Nachrichtendienst bzw. Geheimdienst auf Informationsgewinnung und -auswertung beschränkt ist (Nachrichtendienst), wie z.B. der Verfassungsschutz in der Bundesrepublik Deutschland, oder ob ihm auch Polizeibefugnisse zukommen (Geheimdienst), wie z.B. das Ministerium für Staatssicherheit in der DDR.
Ob ein Nachrichtendienst Polizeibehörden bzw. Staatsanwaltschaften um Amtshilfe ersuchen kann oder nicht, ist in verschiedenen Ländern unterschiedlich geregelt. Zahlreiche Nachrichtendienste, wie z.B. die US-amerikanische CIA verfügen außerdem über Abteilungen zur Durchführung sogenannter verdeckter Operationen im Ausland.
zu deutschland auch noch:
In der Bundesrepublik Deutschland bestehen mit dem Bundesnachrichtendienst (BND), dem Militärischen Abschirmdienst (MAD) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) drei Nachrichtendienste des Bundes. Daneben sind in jedem Bundesland jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden der Länder eingerichtet. Im zivilen Bereich haben ferner das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sowie die Zentralstelle für Information und Kommunikation der Bundespolizei (seit dem 30. Juni 2005 heißt der Bundesgrenzschutz Bundespolizei) nachrichtendienstliche Aufgaben. Im weiteren sind einige Dienststellen der Bundeswehr bekannt, die eigenständig geheimdienstliche Tätigkeiten entwickelt haben.
Das Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr (ZNBw) ist für die Feststellung, Analyse und Bewertung der militärischen und politischen Lage anderer Staaten sowie der Militärischen Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland zuständig und wird künftig den Betrieb der Bodenstation des neuen und ersten Spionagesatellitensystems Deutschlands SAR-Lupe übernehmen.
Weil Nachrichtendienste durch ihre verdeckte Informationsgewinnung und -auswertung in das Grundrecht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen, bedarf ihre Tätigkeit des Gesetzesvorbehalts wegen einer formalgesetzlichen Grundlage. Es bestehen das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst, das MAD-Gesetz und das Bundesverfassungsschutzgesetz. Die Länder haben für die Landesämter für Verfassungsschutz eigene Rechtsgrundlagen geschaffen.
Um Geheimpolizeiapparaten wie denen des Dritten Reiches oder der DDR vorzubeugen, dürfen deutsche Nachrichtendienste weder polizeiliche Maßnahmen gegenüber Bürgern treffen, noch andere Behörden anweisen oder diese um Amtshilfe ersuchen.
In Deutschland unterliegen Nachrichtendienste der parlamentarischen Kontrolle.
also wenn das deine frage nicht beantwortet^^
viel spaß beim wälzen, is ja schon bischen viel text..sry x)
(dabei hab ich ihn extra für dich gekürzt =)
grüß
dakilla
ps: inzwischen wurde längst bewiesen, dass die mondlandung unmöglich insziniert worden sein könnte, zusammen mit einer laser technik und einer art spiegel, der auf dem mond von den amerikanern hinterlassen wurde, mitsamt den protokollen, kann dies überprüft werden